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Mehrwertsteuer: Änderungen ab 01.04.2003!


Nochmals möchte ich Sie auf die Änderungen bei der Mehrwertsteuer im Steuervergünstigungsabbaugesetz (Bundesrat muss am 21.02.2003 noch dem Gesetz zustimmen) hinweisen. Ab dem 01.04.2003 wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf den normalen Satz von 16 % angehoben. Während Unternehmer die Erhöhungen durch den eigenen Vorsteuerabzug verrechnen können, werden Privatpersonen mit diesen Erhöhungen als Endkonsumenten voll belastet. In Zukunft muss man für Blumen, Zierpflanzen, landwirtschaftliche (Vor-)Produkte (wie Samen, Futterpflanzen, Tiere und Dünger) den vollen Mehrwertsteuersatz von 16 % zahlen. Ferner sollen auch zahntechnische Leistungen und grenzüberschreitende Flugreisen mit 16 % besteuert werden. Auch Kombi-Artikel sollen in Zukunft mit 16 % versteuert werden (z.B. Überraschungseier oder Zeitschriften mit CDs).

Keine Erhöhung erfolgt bei Kunstgegenständen, Leitungswasser, Lebensmitteln, Zeitungen und Büchern. Bahnfahrten sollen sogar ab dem Jahr 2005 nur noch mit 7 % besteuert werden.


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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