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Nachname kann nach Scheidung nicht zurückverlangt werden! LG Düsseldorf Az.: 21 S 293/01 Urteil vom 24.06.2002 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!): Nach einer gescheiterten Ehe kann der gemeinsame Nachname nicht zurückverlangt werden. Das gilt auch, wenn der Ex-Partner den angenommenen Namen für Straftaten, wie Scheckbetrug missbraucht hat. Die Führung des Namens kann nur dann untersagt werden, wenn dieser ausschließlich arglistig zum Begehen von Straftaten erschlichen worden ist. |
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