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Gebrauchte Neuwagen:Oberlandesgerichts
Dresden Az.
8 U 1665/98
Urteil vom
14.10.1998 Wenn ein als Neuwagen verkaufter Pkw mehr als fünf Wochen auf den Händler zugelassen war, kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gilt dies selbst dann, wenn der Händler das Fahrzeug nicht benutzt hat. Der Tag der Erstzulassung sei nämlich in vielerlei Hinsicht entscheidend, unter anderem für eine Leistungsbestimmung der Vollkaskoversicherung oder für die Frist von Hauptuntersuchung und ASU. Zudem spiele die Zahl der im Kfz-Brief eingetragenen Vorbesitzer generell bei einer späteren Wertbestimmung des Wagens eine Rolle. |
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