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Online-Scheidung - Ist das überhaupt sinnvoll? Wenn Sie sich mit Ihrem "Noch"-Ehegatten einig sind, ist in der Regel eine schnelle Scheidung möglich. Sie müssen hierfür lediglich unser Online-Scheidungsformular möglichst vollständig und den Tatsachen entsprechend ausfüllen sowie uns Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer Kinder (falls vorhanden) per Email, Post oder Telefax zusenden. Vor-Ort-Termine in unserer Kanzlei können so entfallen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen Sie lediglich am Scheidungstermin bei Gericht erscheinen. Der Scheidungstermin vor Gericht ist ebenfalls nicht sehr langwierig und dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel nicht länger als 15-20 Minuten. Der Scheidungsantrag sollte auch bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, da aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Es dauert meistens einige Monate bis die Auskünfte der jeweiligen Versorgungsträger dem Gericht vorliegen und Ihnen in Kopie übersandt werden. Das Scheidungsurteil kann jedoch erst nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen jederzeit telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Wir bieten Ihnen: 1. Eine umfassende, fundierte und rechtssichere Beratung und Betreuung. 2. Kostensicherheit: Die bei der Scheidung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (= RVG - Eine Einführung in das RVG finden Sie hier - sowie eine Einführung in die Anwaltsgebühren im Familienrecht hier, Gebührentabelle RVG). Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Wert Streitwert der Angelegenheit. Nach Eingang des ausgefüllten Scheidungsformulars in unserer Kanzlei übersenden wir Ihnen eine Kostenaufstellung der anfallenden Gerichts- und Anwaltsgebühren. So erhalten Sie einen sicheren Überblick der entstehenden Kosten. 3. Kurzfristige Bearbeitung ihrer Scheidung und Einreichung des Scheidungsantrages bei dem für Sie zuständigen Familiengericht. Wie geht es nach einer Online-Scheidungsantrag weiter? Wir überprüfen die von Ihnen gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen. Sind diese vollständig und bedürfen keiner Rückfragen, so entwerfen wir unverzüglich Ihren Scheidungsantrag. Diesen erhalten Sie zur Kontrolle per Email als Pdf-Datei bzw. auf dem Postwege zur Überprüfung (nach Ihrem Wunsch). Wir werden diesen sofort nach Ihrer Rückmeldung bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einreichen. Das Gericht wird dann die für den vom Gesetz vorgesehen Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) notwendigen Auskünfte bei den jeweiligen Versorgungsträgern einholen. Sobald diese vollständig sind
Mandatsbedingungen für die Onlinerechtsberatung der Rechtsanwaltskanzlei Kotz:
Hinweis unsere Mandatsbedingungen können hier in PDF-Form heruntergeladen werden.
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Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
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