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Passagierrechte auf Seeschiffen und Fähren werden ausgebaut!


Die Vertragsstaaten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation haben ein Protokoll über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See beschlossen. Hierdurch wird die Rechtsstellung der Passagiere deutlich verbessert. Bisher konnte ein Passagier, der auf einer Seereise von Belgien nach England getötet oder verletzt wurde, von der Reederei oder dem Reiseveranstalter lediglich max. 63.000 € Schadensersatz verlangen. Die neuen Haftungsregeln gelten für internationale Beförderungen mit Bezug zu einem der 29 Vertragsstaaten und wenn es sich um eine internationale Beförderung handelt.

 

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

1. Der Beförderer haftet für Personenschäden durch Schifffahrtsereignisse (Untergang, Kollision etc.) bis zu 337.500 € verschuldensunabhängig bzw. bis zu 540.000 € im Verschuldensfall.

2. Für Personenschäden, die nicht durch Schifffahrtsereignisse verursacht wurden haftet der Beförderer  verschuldensabhängig bis zu 540.000 €.

3. Für Verlust oder Beschädigung von Gepäck etc. haftet der Beförderer immer verschuldensabhängig.

4. Bei Gepäck, das durch Schifffahrtsereignisse (Untergang, Kollision etc.) verloren gegangen oder beschädigt worden ist, wird ein Verschulden des Beförderers vermutet.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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