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Passagierrechte auf Seeschiffen und Fähren werden ausgebaut! Die Vertragsstaaten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation haben ein Protokoll über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See beschlossen. Hierdurch wird die Rechtsstellung der Passagiere deutlich verbessert. Bisher konnte ein Passagier, der auf einer Seereise von Belgien nach England getötet oder verletzt wurde, von der Reederei oder dem Reiseveranstalter lediglich max. 63.000 € Schadensersatz verlangen. Die neuen Haftungsregeln gelten für internationale Beförderungen mit Bezug zu einem der 29 Vertragsstaaten und wenn es sich um eine internationale Beförderung handelt.
Die wichtigsten Neuregelungen sind: 1. Der Beförderer haftet für Personenschäden durch Schifffahrtsereignisse (Untergang, Kollision etc.) bis zu 337.500 € verschuldensunabhängig bzw. bis zu 540.000 € im Verschuldensfall. 2. Für Personenschäden, die nicht durch Schifffahrtsereignisse verursacht wurden haftet der Beförderer verschuldensabhängig bis zu 540.000 €. 3. Für Verlust oder Beschädigung von Gepäck etc. haftet der Beförderer immer verschuldensabhängig. 4. Bei Gepäck, das durch Schifffahrtsereignisse (Untergang, Kollision etc.) verloren gegangen oder beschädigt worden ist, wird ein Verschulden des Beförderers vermutet. |
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