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| Achtung – Rechnungssteller müssen Pflichtangaben beachten! Achtung - Nachtrag durch BMF - vgl. unten! Zum 01.01.2004 trat eine Änderung im Umsatzsteuergesetz in Kraft. Der Katalog der Pflichtangaben der Rechnungssteller wurde erweitert. Bei jeder im Jahr 2004 gestellten oder eingehenden Rechnung sind die Neuregelungen zu beachten. Es empfiehlt sich daher die jeweiligen Rechnungen eingehend zu überprüfen! Eine Rechnung muss gem. Art. 14 Abs. 4 UStG n. F. seit dem Jahr 2004 zwingend enthalten:
Die Nichtbeachtung der oben genannten Rechnungsanforderungen führt zum Verlust des Rechts zum Vorsteuerabzug (vgl. § 15 UStG n.F.)! Da es keine Übergangsfrist gibt, müssen Altverträge oder z.B. Dauerschuldverhältnisse (z.B. Miet- und Pachtverträge) sofort angepasst werden! Um den Verlust des Vorsteuerabzugs zu verhindern, sollte man:
Bei unrichtiger Rechnungsausstellung bestehen insoweit Zurückbehaltungsrechte des Rechnungsempfängers! Wichtiger Nachtrag durch das BMF: Seit dem 01.01.2004 sind Unternehmer bei Leistungen an andere Unternehmer dazu verpflichtet, in ihren Rechnungen die Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer und eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer anzugeben. Die Angaben sind Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger; bezüglich der Rechnungsnummer gilt dies aber erst für Rechnungen, die ab dem 01.07.2004 ausgestellt werden. Auf folgende Punkte wurde nunmehr von dem Bundesfinanzministerium hingewiesen (BMF - Schreiben vom 28.01.04 - IV B 7 - S 7280 - 19/04):
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Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
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