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Pflichtpfandsystem verstößt gegen EU-Recht! Das deutsche Pflichtpfandsystem auf Einweg-Getränkeverpackungen verstößt sehrwahrscheinlich gegen europäisches Recht. Nach einem Rechtsgutachten das für einen Prozeß vor dem europäischen Gerichtshof (kurz EuGH) erstellt wurde, benachteiligt das deutsche Pflichtpfandsystem ausländische Hersteller und ist daher gemeinschaftswidrig. Auch stellt das Gutachten fest, das die von der Bundesregierung vorgebrachten Umweltgesichtspunkte die Benachteiligung der ausländischen Hersteller nicht aufwiegt. Ein Urteil des EuGH wird im Herbst 2004 erwartet. Sollte der EuGH einen Verstoß gegen das europäische Gemeinschaftsrecht feststellen, so würde das deutsche Pflichtpfandsystem „kippen“. |
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