|
|
|
|
Bald niedrigere Pflegeversicherungsbeiträge für Eltern mit Kindern? Nach Vorstellungen der Bundesregierung sollen von Eltern mit Kindern in Zukunft geringere Beiträge zur Pflegeversicherung verlangt werden. Im Gegenzug sollen Kinderlose höhere Pflegeversicherungsabgaben zahlen. Momentan müssen Pflichtversicherte einheitlich 1,7 % des beitragspflichtigen Einkommens für die Pflegeversicherung entrichten. Das Bundesverfassungsgericht hat (Az.: 1 BvR 1681/94 - Urteil vom 03.04.2001) eine Neuregelung der Pflegebeiträge gefordert. Nach dem Urteil liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, wenn Beitragszahler mit Kindern die gleichen Beiträge zahlen müssen wie Kinderlose. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||