|
|
|
|
Betriebsumstrukturierung: Muss man Prestigeverlust hinnehmen? Arbeitsgericht Frankfurt am Main Az.: 7/17 Ca 2936/02 Urteil vom 30.09.2002 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Arbeitnehmer müssen bei Betriebsumstrukturierungen keine Einbußen ihres Prestiges (wie z.B. Wegfall von Handlungsvollmacht und Stellvertreterfunktion) hinnehmen. Sachverhalt: Das Versicherungsunternehmen hatte aus wirtschaftlichen Gründen umstrukturiert. Das neu gegründete Versicherungsunternehmen bot dem Kläger eine Weiterbeschäftigung zu den gleichen finanziellen Bedingungen als Sachbearbeiter an, allerdings unter Wegfall der Handlungsvollmacht und der Stellvertreterfunktion als Vorgesetzter. Wegen des damit verbundenen „Prestigeverlusts“ lehnte der Arbeitnehmer die neue Stelle ab und verlangte die Abfindung nach dem Sozialplan. Entscheidungsgründe: Das Arbeitsgericht sprach dem Arbeitnehmer die Abfindung zu, da das Angebot der Versicherung für den Arbeitnehmer unzumutbar war. Das Interesse eines Arbeitnehmers an der Vermeidung eines Prestigeverlusts im Betrieb muss höher eingestuft werden als das allgemeine Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||