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Verkürzung der Probezeit bei Fahranfängern ab 01.04.2004 auf 1 Jahr durch Fortbildungsseminar!


Am 11.04.2003 hat der Bundesrat (BR-Drs. 123/03) der „Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe“ (Fahranfängerfortbildungsverordnung - FreiwFortbV) zugestimmt. Die Bundesländer können nun aufgrund dieser Verordnung freiwillige Fortbildungsseminare für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe einführen. Nimmt ein Fahranfänger an diesen Fortbildungsseminaren teil, so verkürzt sich seine 2-jährige Probezeit auf 1 Jahr. In fast allen Bundesländern (bis auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) werden diese Kurse nunmehr ab 01.04.2004 angeboten.

Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Fortbildungsseminar ist, dass der Fahranfänger mind. 6 Monate einen Führerschein der Klasse B (Pkw) inne hat und seinen Wohnsitz in einem Bundesland hat, dass solch ein Fortbildungsseminar anbietet. Ein solches Seminar besteht aus 3 Gruppensitzungen zu je 90 Minuten (In diesen tauschen die Teilnehmer ihre Erfahrungen und Probleme im Straßenverkehr aus), einer Übungs-/Beobachtungsfahrt von 60 Minuten (2 bis 3 Teilnehmer absolvieren zusammen mit dem Fahrlehrer eine Fahrstunde. Anschließend erfolgt eine Diskussionsrunde über die jeweilige Fahrt) und praktischen Sicherheitsübungen von 240 Minuten (Abschließend wird ein 4-stündiges Sicherheitstraining auf einem Verkehrsübungsplatz absolviert. Hier lernen die Teilnehmer ein Fahrzeug unter verschiedensten Bedingungen zu beherrschen).

Den Teilnehmern werden Bescheinigungen ausgestellt, die sie dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen können. Die Verordnung ist bis zum Ablauf des Jahres 2009 befristet.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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