Home
Nach oben
Inhalt
Impressum
Kooperation
Suchen
Neue Urteile
Highlight
Aktuell
Vollmacht
Forum
Presse
Humor
KanzleiInfos
Newsletter
Jobs
Inkasso
Onlineberatung
Vortrag
neue Gesetze
Arbeitsrecht
Autorecht
Bankrecht
Baurecht
Computerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Internetrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Reiserecht
Sozialrecht
Sportrecht
Standesrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Telefonrecht
Tierrecht
VersicherungsR
VerwaltungsR
WettbewerbR
WEG
Zivilrecht
       

Bookmarks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Flensburger Punktestand gibt es jetzt kostenlos!

Wer nicht genau weiß, wie viele Punkte sich auf seinem Flensburger Verkehrssünderkonto angesammelt haben, kann seit 1999 seine "Bilanz" kostenlos abfragen.


Bislang waren dafür DM 10,-- zu bezahlen. Rund sechs Millionen Autofahrer sind in Flensburg mit Einträgen registriert. Neuerdings bekommen Temposünder auch früher Post: Bei einem Stand von acht statt wie bisher neun Punkten erhält der Autofahrer eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von DM 35,--. Er wird zugleich darauf hingewiesen, daß er durch die Teilnahme an einem freiwilligen Seminar bis zu vier Punkte abbauen kann (siehe Bonussystem und  Bußgeldkatalog). Das Seminar wird zum Muß für alle, die zwischen 14 und 17 Punkten angesammelt haben. Die Aufforderung hierzu kostet Sie dann DM 50,--.

 Ein Abbau der Punkte ist nur durch eine verkehrspsychologische Beratung möglich.

Auch der Führerscheinentzug geht jetzt schneller: Haben sich schon 18 Punkte "angehäuft", ist man den Führerschein automatisch los. Ihn kann man erst durch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wiederbekommen. Eine solche Untersuchung wird auch dann angeordnet, wenn ein Autofahrer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird.


Die Anfrage:

Die kostenlose Auskunft wird auf Antrag erteilt. Dem Antrag ist eine behördliche Identitätsbescheinigung (amtliche Beglaubigung der Unterschrift), die bei der Gemeinde, bei der Polizei oder ähnlichen Dienstsiegel führenden Stellen erhältlich ist, beizufügen. Damit wird sichergestellt, daß nur der Betroffene Auskunft erhält. Im Antrag sind alle Vornamen, Namen und Geburtsnamen und das Geburtsdatum anzugeben.

Achtung: telefonische Auskünfte und Anträge per Telefax sind nicht möglich!

 

Muster für eine Anfrage:

An das

Kraftfahrt-Bundesamt

-Verkehrszentralregister-

24932 Flensburg

 

Betrifft: Auskunft über Eintragungen im Verkehrszentralregister

Für: Vorname(n)_____________________________

        Nachname, ggf. Geburtsname_______________

        geboren am_____________________________

        in_____________________________________

 

Hiermit bitte ich Sie, um eine unentgeltliche Auskunft über die mich betreffenden Eintragungen im Verkehrszentralregister.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

__________________

        (Unterschrift)

 

Amtliche Beglaubigung meiner Unterschrift__________________


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2012 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 31. März 2012 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de

Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Community Rechtsforum Rechtsartikel Rechtshilfe 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Mietrecht Mietrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Arbeitsrecht Arbeitsrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Verkehrsrecht Siegen Versicherungsrecht Siegen Verkehrsunfall Siegen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht Medizinrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Internetrecht Hilfe bei Urheberrechtsabmahnungen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen