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Punkte im Verkehrszentralregister – Abbau und Löschung


Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister:

Eintragungen über Verkehrsverstöße werden im Verkehrszentralregister nach dem Ablauf von bestimmten Fristen gelöscht. Die Löschung erfolgt durch die Behörde nach Fristablauf. Die Frist beträgt bei einer Ordnungswidrigkeit 2 Jahre, bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, 5 Jahre und bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen oder bei der Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis 10 Jahre. Eine Löschung erfolgt jedoch nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

 

Punkteabbau im Verkehrszentralregister (jeweils einmal innerhalb von 5 Jahren):

Bei 1 - 8 Punkt(en), Abbau von 4 Punkten durch Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Bei 9 - 13 Punkten Abbau von 2 Punkten durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Bei  14-17 Punkten Abbau von weiteren 2 Punkten durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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