|
|
|
|
Rentensicherung: Maßnahmen zur kurzfristigen Sicherung zum 01.01.2004 Am 19.12.2003 wurden Änderungen zum Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches beschlossen, d.h. der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird auch im Jahr 2004 noch 19,5 % betragen. Um dies zu erreichen wurde die Mindestschwankungsreserve von bisher 50 % auf 20 % einer Monatsausgabe der Rentenversicherung herabgesetzt. Ferner wurde die Rentenanpassung zum 01.07.2004 ausgesetzt. Ab 01.04.2004 müssen die Rentner zudem den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung tragen. Alle „Neurentner“ die ab dem 01.04.2004 erstmals Rente beziehen, bekommen diese am Monatsende ausbezahlt. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||