Home
Nach oben
Inhalt
Impressum
Kooperation
Suchen
Neue Urteile
Highlight
Aktuell
Vollmacht
Forum
Presse
Humor
KanzleiInfos
Newsletter
Jobs
Inkasso
Onlineberatung
Vortrag
Arbeitsrecht
Autorecht
Bankrecht
Baurecht
Computerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Internetrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Reiserecht
Sozialrecht
Sportrecht
Standesrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Telefonrecht
Tierrecht
Verkehrsrecht
VersicherungsR
VerwaltungsR
WettbewerbR
WEG
Zivilrecht
       

Bookmarks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Rentenversicherungen haften für unrichtige Rentenauskünfte!


Bundesgerichtshof

Az.: III ZR 155/02

Urteil vom 10.07.2003


Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!): Gibt ein Arbeitnehmer aufgrund einer falschen Rentenauskunft seines Rentenversicherungsträgers seine Arbeitsstelle auf, so kann er gegenüber diesem einen Schadensersatzanspruch haben. Als Schadensersatz kann der Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlichen und dem fälschlich zu hoch angegebenen Rentenanspruch verlangt werden. Der Schadensersatzanspruch umfasst jedoch nicht die Differenz zwischen dem Arbeitseinkommen und der tatsächlich ausgezahlten Rente.


Sachverhalt: Die Klägerin gab ihr Arbeitsverhältnis mit 60 Jahren auf, nachdem die beklagte Rentenversicherung ihr versehentlich monatlich ca. 240,00 Euro zu viel an Rente berechnet hatte. Die Rentenversicherung hatte den Versorgungsausgleich aus einer Scheidung falsch berechnet. Die Klägerin trug vor, dass sie ihr Arbeitsverhältnis aufgrund der falschen Berechnung aufgegeben habe und machte Schadensersatzansprüche gegenüber der Rentenversicherung geltend.

Entscheidungsgründe: Der Bundesgerichthof gab der Klage statt. Die Klägerin hat gegenüber der Rentenversicherung einen Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung, da ein Mitarbeiter der Beklagten schuldhaft eine falsche Rentenauskunft erteilt hatte. Zwar sind Rentenauskünfte grundsätzlich nicht rechtsverbindlich und es wird hierauf auch in der Rentenmitteilung hingewiesen. Jedoch bezieht sich die fehlende Rechtsverbindlichkeit lediglich darauf, dass die Rentenauskunft als solche keine Rentenansprüche begründet. Dieser Hinweis befreit die Rentenversicherung jedoch nicht von ihrer Pflicht, richtige Auskünfte zu erteilen. Denn Sinn der Rentenmitteilung ist es, den jeweiligen Versicherten über seine Ansprüche zu informieren und ihm eine Grundlage für die Planung seiner Altersversorgung zu geben. Der Versicherte darf insoweit auf die Auskünfte vertrauen und ist nicht dazu verpflichtet, die Höhe seiner Rentenansprüche selbst nachzuprüfen.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2012 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 31. März 2012 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de

Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Community Rechtsforum Rechtsartikel Rechtshilfe 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Mietrecht Mietrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Arbeitsrecht Arbeitsrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Verkehrsrecht Siegen Versicherungsrecht Siegen Verkehrsunfall Siegen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht Medizinrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Internetrecht Hilfe bei Urheberrechtsabmahnungen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen