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Die Republik Rußland entschädigt für vorgenommene Enteignungen von 1945-1949! Sind Sie oder Angehörige von Ihnen im Zeitraum von 1945 bis 1949 durch sowjetische Militärtribunale in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) rechtsstaatswidrig zu Arbeitslager in der Sowjetunion oder zum Tode verurteilt worden, so kann heute Rehabilitation, Rückgabe und Schadensersatz gefordert werden. Hierzu müssen Sie sich an das Auswärtige Amt (Adenauerallee 99, 53113 Bonn, Tel.: 0228-17-0 oder Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, Tel.: 030-5000-0; 01888-17-0) wenden, dieses hilft Ihnen dabei sich bei der russischen Militär-Staatsanwaltschaft in Moskau rehabilitieren zu lassen. Die Verurteilung erfolgte meistens aufgrund des Vorwurfs im Dritten Reich „Kriegsverbrecher und Nazi-Aktivist" gewesen zu sein. Aufgrund der Verurteilung wurde damals in der Regel das gesamte Eigentum des Betroffenen und seiner Familie beschlagnahmt (Grundstücke, Betriebe etc.). |
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Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
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