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Sachbezugswerte für Jahr 2003: Das Bundeskabinett hat die Sachbezugsverordnung für das Jahr 2003 beschlossen. Die Verordnung bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Sachbezugsverordnung bestimmt den Wert der Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Der monatliche Wert der Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft wird für 2003 in den alten Bundesländern um 1,67 % und in den neuen Bundesländern um 2,58 % erhöht. Damit beträgt der Sachbezugswert in den alten Bundesländern 385,60 Euro und in den neuen Bundesländern 365,80 Euro. Der Wert für Verpflegung wird um 3,20 Euro auf 195,80 Euro erhöht. Aufgeschlüsselt sind das monatlich, für Frühstück 42,80 Euro (in 2002: 42, 0 Euro) und für Mittag- und Abendessen jeweils 76,50 Euro (in 2002: 75, 25 Euro). Der Wert für Unterkunft steigt in den alten Bundesländern um 3,15 Euro auf 189,80 Euro und in den neuen Bundesländern um 6,00 Euro auf 170,00 Euro. |
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