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| Justizreform in Bayern Bei Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von DM 1.500 muß man jetzt zuerst zum Schlichter In Bayern tritt am 01.05.2000 das neue Schlichtungsgesetz in Kraft. Danach
muss bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vor einem Amtsgericht anhängig wären
und einen Streitwert von DM 1.500 nicht übersteigen, künftig zunächst
zwingend eine Einigung beim Schlichter versucht werden, ehe man sich ans Gericht
wendet. Das Gesetz war Mitte April vom Landtag einstimmig verabschiedet worden.
Anmerkung:
Hier ist das Amtsgericht die erste und letzte Instanz, da das Rechtsmittel
Berufung erst ab einem Streitwert über DM 1.500 zulässig ist.
Eine ähnliche Schlichtungsregelung ist für das ganze Bundesgebiet geplant.
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