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Justizreform in Bayern


Bei Streitigkeiten bis zu einem 

Streitwert von DM 1.500 

muß man jetzt zuerst zum Schlichter


In Bayern tritt am 01.05.2000 das neue Schlichtungsgesetz in Kraft. Danach muss bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vor einem Amtsgericht anhängig wären und einen Streitwert von DM 1.500 nicht übersteigen, künftig zunächst zwingend eine Einigung beim Schlichter versucht werden, ehe man sich ans Gericht wendet. Das Gesetz war Mitte April vom Landtag einstimmig verabschiedet worden.


Anmerkung:

Hier ist das Amtsgericht die erste und letzte Instanz, da das Rechtsmittel Berufung erst ab einem Streitwert über DM 1.500 zulässig ist.

Eine ähnliche Schlichtungsregelung ist für das ganze Bundesgebiet geplant.


 

 

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