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Einem Schornsteinfeger muss freier Zutritt zum Dach, zur Heizung etc. gewährt werden! OVG Rheinland-Pfalz Az.: 6 B 10703/03.OVG Beschluss vom 29.04.2003 Leitsatz (vom Verfasser nicht amtlich!): Jeder Hauseigentümer, Mieter etc. ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Schornsteinfegermeister und/oder seine Mitarbeiter ins Haus zu lassen. Wird der Zutritt verweigert, darf er notfalls auch mit körperlicher Gewalt durchgesetzt werden. Sachverhalt: Ein Hauseigentümer hatte sich geweigert, dem Schornsteinfeger die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten sowie Messungen an seiner neuen Heizungsanlage zu ermöglichen. Entscheidungsgründe: Ein Hauseigentümer muss den freien Zutritt zu seinem Haus ermöglichen. Macht er dies nicht, so kann sich die zuständige Ordnungsbehörde - notfalls auch durch körperliche Gewalt - Zutritt zu den betreffenden Räumen verschaffen, damit die notwendigen Arbeiten und Kontrollen durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden können.
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