|
|
|
|
Wie kann man sich gegen SMS-Terror wehren? Leider läßt sich sich hiergegen wenig unternehmen - doch ganz ohne Gegenwehr sind Sie nicht! Ungewollte Kurzmitteilungen seien es Werbe-SMS oder sogar obszöne SMS können Sie bei Empfang im Ausland auch sehr viel Geld kosten (z.B. 0,59 DM pro empfangener SMS)! Beachten Sie daher folgende Hinweise: - Bei Vertragsabschluss sollten Sie Ihren Telefoneintrag so knapp wie möglich halten (Vornamen abkürzen etc.) - oder Sie verzichten sogar ganz auf einen Eintrag! Unter dem Motto: "Nur Dienstboten sind immer erreichbar!" - Sie können selbstverständlich bei Ihrem Provider auch eine neue Telefonnummer beantragen (leider Kostenpflichtig!) - ohne Telefonbucheintrag! - Sie können sich bei unerwünschter SMS-Werbung auch in die sog. Robinson-Liste eintragen: http://www.sms-robinsonlist.de - Bei obszönen SMS bleibt Ihnen in der Regel nur der Weg zur Polizei. Diese kann bei Ihrem Provider Nachforschungen anstellen, wer Ihnen die SMS schickt. Dies geht sogar bei SMS, die von freien Internetdiensten kommen!
|
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||