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Paparazzi und Spanner etc. müssen künftig mit Strafen rechnen!


Der Bundestag hat sich auf einen Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches geeinigt. Nach dem neuen Gesetz sollen diejenigen bestraft werden, die von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellen oder übertragen. Unbefugt ist eine Bildaufnahme, wenn sie ohne Einwilligung in das jeweilige „Motiv“ erfolgt. Ferner müssen durch das Foto oder die Videoaufnahme die höchstpersönlichen Rechte des Betroffenen verletzt sein. Bislang ist die Fertigung von Paparazzi- und Spannerfotos bzw. Videos nicht strafbar. Lediglich die unbefugte Weitergabe der Aufnahmen an Dritte ist strafbar. Nach dem neuen Gesetzesentwurf drohen nunmehr bereits bei Fertigung Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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