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Ein Pkw ist  1 Jahr nach seiner Herstellung nicht mehr „fabrikneu“!


BGH

Az.: VIII ZR 227/02

Urteil vom 15.10.2003

Ein Pkw ist nicht mehr „fabrikneu“, wenn er länger als 1 Jahr nach seiner Herstellung noch nicht ausgeliefert worden ist. Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist „fabrikneu“, wenn das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch längere Standzeit bedingten Standmängel aufweist und zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate vergangen sind. Denn eine lange Standdauer eines Pkw stellt für einen Neuwagenkäufer einen „wertmindernden“ Faktor dar.


 

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