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Keine Streupflicht des Verkehrssicherungspflichtigen vor 7.00 Uhr morgens: OLG Düsseldorf Az.: 24 U 143/99 Das OLG Düsseldorf hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der beim
Verlassen eines Wohnhauses um 6.05 Uhr gestürzt war. Er hatte
daraufhin den Hauseigentümer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.
Das OLG ist aber der Ansicht, dass es für einen Vermieter nicht zumutbar sei,
seine Nachtruhe vor 06.00 Uhr zu unterbrechen, um den Gehweg zu
streuen. Es reiche völlig aus, um 07.00 Uhr zu streuen. |
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