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EU-Richtlinie über Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen in Kraft getreten! Am 30.09.2002 ist die neue Richtlinie über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (Richtlinie 2001/37/EG) in Kraft getreten. Die Richtlinie enthält auf wissenschaftlichen Gutachten beruhende Vorschriften über wesentliche Punkte wie Zusatzstoffe, suchterzeugende Stoffe, gesundheitsbezogene Warnhinweise sowie irreführende Behauptungen. Außerdem senkt sie die in Zigaretten zulässigen Höchstgehalte an Teer, Kohlenmonoxid und Nikotin. Die Richtlinie ersetzt die bestehenden Rechtsvorschriften über die Etikettierung und den zulässigen Teergehalt und geht weit darüber hinaus. Mit dieser neuen Vorschrift ist in allen Mitgliedstaaten das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
Überblick über die neuen Vorschriften: Ab dem
01.01.2004 darf der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt der in den
Mitgliedstaaten in den freien Verkehr gebrachten, vermarkteten oder
hergestellten Zigaretten folgende Höchstwerte nicht überschreiten:
Etikettierung aller Tabakerzeugnisse: Tabakerzeugnisse müssen folgende allgemeine Warnhinweise tragen, die mindestens 30 % der Verpackungsfläche einnehmen:
Mit Wirkung ab dem 30.09.2003 dürfen außerdem Begriffe, Namen, Marken oder sonstige Zeichen, die den Eindruck erwecken, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis weniger schädlich als andere ist, auf der Verpackung von Tabakerzeugnissen nicht mehr verwendet werden.
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