Home
Nach oben
Inhalt
Impressum
Kooperation
Suchen
Neue Urteile
Highlight
Aktuell
Vollmacht
Forum
Presse
Humor
KanzleiInfos
Newsletter
Jobs
Inkasso
Onlineberatung
Vortrag
Arbeitsrecht
Autorecht
Bankrecht
Baurecht
Computerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Internetrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Reiserecht
Sozialrecht
Sportrecht
Standesrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Telefonrecht
Tierrecht
Verkehrsrecht
VersicherungsR
VerwaltungsR
WettbewerbR
WEG
Zivilrecht
       

Bookmarks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


EU-Richtlinie über Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen in Kraft getreten!


Am 30.09.2002 ist die neue Richtlinie über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (Richtlinie 2001/37/EG) in Kraft getreten. Die Richtlinie enthält auf wissenschaftlichen Gutachten beruhende Vorschriften über wesentliche Punkte wie Zusatzstoffe, suchterzeugende Stoffe, gesundheitsbezogene Warnhinweise sowie irreführende Behauptungen. Außerdem senkt sie die in Zigaretten zulässigen Höchstgehalte an Teer, Kohlenmonoxid und Nikotin. Die Richtlinie ersetzt die bestehenden Rechtsvorschriften über die Etikettierung und den zulässigen Teergehalt und geht weit darüber hinaus. Mit dieser neuen Vorschrift ist in allen Mitgliedstaaten das gleiche Schutzniveau gewährleistet.

 

Überblick über die neuen Vorschriften:

Ab dem 01.01.2004 darf der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt der in den Mitgliedstaaten in den freien Verkehr gebrachten, vermarkteten oder hergestellten Zigaretten folgende Höchstwerte nicht überschreiten:
- Teergehalt: 10 mg je Zigarette,
- Nikotingehalt: 1 mg je Zigarette,
- Kohlenmonoxidgehalt: 10 mg je Zigarette.
Für zur Ausfuhr bestimmte Zigaretten werden diese Vorschriften ab 01.01.2007 gelten.

 

Etikettierung aller Tabakerzeugnisse:

Tabakerzeugnisse müssen folgende allgemeine Warnhinweise tragen, die mindestens 30 % der Verpackungsfläche einnehmen:


“Rauchen ist tödlich/Rauchen kann tödlich sein“ oder „Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu“, sowie einen ergänzenden Warnhinweis, der mindestens 40 % der Fläche einnimmt.


Für Erzeugnisse, die diese Warnhinweise nicht tragen, ist eine Übergangsfrist bis 30.09.2003 vorgesehen.

Mit Wirkung ab dem 30.09.2003 dürfen außerdem Begriffe, Namen, Marken oder sonstige Zeichen, die den Eindruck erwecken, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis weniger schädlich als andere ist, auf der Verpackung von Tabakerzeugnissen nicht mehr verwendet werden.


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2012 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 31. März 2012 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de

Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Community Rechtsforum Rechtsartikel Rechtshilfe 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Mietrecht Mietrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Arbeitsrecht Arbeitsrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Verkehrsrecht Siegen Versicherungsrecht Siegen Verkehrsunfall Siegen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht Medizinrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Internetrecht Hilfe bei Urheberrechtsabmahnungen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen