Home
Nach oben
Inhalt
Impressum
Kooperation
Suchen
Neue Urteile
Highlight
Aktuell
Forum
Presse
Humor
KanzleiInfos
Newsletter
Jobs
Inkasso
Onlineberatung
Vortrag
neue Gesetze
Arbeitsrecht
Autorecht
Bankrecht
Baurecht
Computerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Internetrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Reiserecht
Sozialrecht
Sportrecht
Standesrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Telefonrecht
Tierrecht
Verkehrsrecht
VersicherungsR
VerwaltungsR
WettbewerbR
WEG
Zivilrecht
       

Bookmarks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Teilzahlungsvergleich


zwischen

Firma/Herrn/Frau .................................

nachstehend „Gläubiger/in“ genannt

vertreten durch: Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz, Siegener Straße 104, 57223 Kreuztal

 

und

Herrn/Frau .............................

nachstehend „Schuldner/in“ genannt

 

1.

Der/Die Schuldner/in erkennt an, dem/der Gläubigern gemäß der anliegenden Forderungsaufstellung einen Betrag von derzeit .................... zzgl. der weiteren anfallenden Zinsen zu schulden. Dieser Betrag setzt sich aus dem ...................... (Bezeichnung des Titels, Gerichts, Az.). zusammen.

 

2.

Der/Die Schuldner/in verpflichtet sich – mehrere als Gesamtschuldner *) – zur Zahlung dieser Gesamtschuld so wie der in Ziffer 7 übernommenen Kosten wie folgt:

erstmalig am  .................                                ......................

am                  .................                 weitere ......................

am                 .................                  weitere .....................

Rest in gleichen monatlichen Teilbeträgen von ....................... am ......... Tag eines jeden Monats.

 

3.

Der/Die Schuldner/in verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld. Soweit bereits ein Schuldtitel vorliegt, verzichtet er/sie darüber hinaus auf die Erhebung einer Vollstreckungsgegen-Nichtigkeits- oder Restitutionsklage.

 

Der/Die Schuldner/in erklärt, dass er/sie bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung der vereinbarten Beträge in der Lage ist und seinen/ihren hier übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird. Er/Sie beabsichtigt deshalb auch nicht, gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch zu nehmen.

 

4.

Die Zahlungen sind an Gläubigervertreter  zu leisten.

 

5.

Gläubiger/in verpflichtet sich, falls Schuldner/in Raten pünktlich zahlt, keine weitere gerichtliche Schritte einzuleiten. Ausgebrachte Vollstreckungen bleiben jedoch bestehen und ruhen, solange die Vereinbarungen eingehalten werden.

 

6.

Die jeweilige Restforderung ist zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der/die Schuldner/in mit einer Rate ganz oder teilweise länger als zehn Tage im Rückstand ist, spätestens jedoch nach Ablauf

von Monaten, sofern dem/der Schuldner/in ausdrücklich eine weitere Stundung gewährt wird. Die Neufestsetzung der Raten wird außerdem erforderlich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der  Schuldners/in seit Abschluss dieses Vertrages wesentlich verbessert haben.

 

7.

Der/Die Schuldner/in übernimmt außer den bereits entstandenen Kosten die Kosten des Teilzahlungsvergleiches gemäß untenstehender Aufstellung.

 

8.

Alle Zahlungen werden zunächst auf die Kosten dieses Vergleiches, alsdann auf die bisher entstandenen Kosten, auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet.

 

9.

Zur Absicherung der obigen Forderung tritt der/die Schuldner/in hiermit den pfändbaren Teil seines/ihres Lohn- oder Gehaltsanspruchs gegen seinen/ihren jeweiligen Arbeitgeber oder die Vergütungsansprüche einschließlich etwaiger Provisionsansprüche, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen aus sonstigen Dienstverträgen, gegen seinen/ihren jeweiligen Dienstvertragspartner sowie einschließlich etwaiger Ansprüche aus Handelsvertreterverträgen gegen die jeweiligen Geschäftsherren an den/die Gläubiger/in ab. Bei Veränderungen gibt der/die Schuldner/in umgehend die genaue Anschrift des neuen Arbeitgebers bzw. Dienstvertragspartners dem Gläubigervertreter bekannt. Diese lautet derzeit:

 

Es liegen z.Z. folgende Pfändungen bzw. Abtretungen vor: *)

 

Der/Die Schuldner/in versichert, dass z.Z. keine Pfändungen vorliegen und dass er/sie seine/ihre Lohn- und Gehaltsansprüche oder sonstigen Ansprüche auch nicht anderweitig abgetreten hat. Mit dem Arbeitgeber oder Dienstvertragspartner ist auch nicht ein Abtretungsverbot vereinbart worden.

 

Der/Die Schuldner/in tritt seine/ihre bestehenden und künftigen Rückforderungen an zuviel gezahlter Lohn- bzw. Einkommenssteuer gegen das jeweils zuständige Finanzamt in ............... an den/die Gläubiger/in ab. Gläubiger/in und Schuldner/in werden diese Abtretung dem Finanzamt mit dem amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzeigen.

 

Diese Abtretung wird dem Arbeitgeber bzw. Dienstvertragspartner des/der Schuldners/in nur dann vorgelegt, wenn der/die Schuldner/in seinen/ihren Ratenzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.

 

Kreuztal, .................

 

 

_______________________________                            _____________________________

             (Gläubigervertreter)                                                                     (Schuldner/in)

 

 

Kostenberechnung:

Gegenstandswert:

Gebühr gem. Nr. 1000 VV RVG - 1,5 Gebühr                                                                                         

Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen – Pauschale - Nr. 7002 VV RVG                            

16 % MwSt. - Nr. 7008 VV RVG                                                                          


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2012 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 31. März 2012 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de

Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Community Rechtsforum Rechtsartikel Rechtshilfe 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Mietrecht Mietrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Arbeitsrecht Arbeitsrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Verkehrsrecht Siegen Versicherungsrecht Siegen Verkehrsunfall Siegen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht Medizinrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Internetrecht Hilfe bei Urheberrechtsabmahnungen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen