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Was ist nach dem Tod eines Angehörigen etc. zu beachten? Nach Abwicklung der üblichen Formalitäten, d.h. der Benachrichtigung eines Arztes, eines Beerdigungsinstitutes, Anzeige des Todes beim Standesamt (spätestens am folgenden Werktag!) usw. empfiehlt es sich, schon bald mit der Suche nach einem etwaigen Testament zu beginnen, denn dieses Testament könnte auch Hinweise enthalten, wo und wie die verstorbene Person bestattet werden möchte. Jedes aufgefundene Testament muss beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abgeliefert werden. Das abgelieferte oder das in amtlicher Verwahrung befindliche Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet, und die Erben werden benachrichtigt. Die Kosten einer angemessenen Beisetzung haben die Erben zu tragen! |
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Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
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