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Kinder müssen auch Begräbnis ungeliebter Eltern bezahlen VG Karlsruhe Az.: 11 K 2827/00 Urteil vom 26.09.2001 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!): Bestattungskosten müssen auch bei zerrütteten Familienverhältnissen von den nächsten Angehörigen übernommen werden. Sachverhalt: Eine Frau (Tochter) wollte für das knapp 2500 Mark teure
Begräbnis ihrer 1999 in Mannheim gestorbenen Mutter nicht aufkommen. Sie hatte
geltend gemacht, sie sei schon als Zweijährige in ein Heim eingewiesen worden,
weil sich ihre Mutter nicht um sie gekümmert hatte. Die Klägerin hatte ihre
Mutter erst mit 21 Jahren auf eigene Initiative hin kennen gelernt. Sie habe nie
eine Beziehung zu ihr aufbauen können und verfüge zudem über keinerlei
Einkünfte. Daraufhin erhob die Klägerin gegen den Kostenbescheid der Stadt
Mannheim Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. |
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