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Trinkgeld wird vollständig von Steuern befreit! Auf Trinkgelder müssen künftig keine Steuern mehr gezahlt werden. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 21.06.2002 zu. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 01.01.2002. Vorteile hierdurch sollen vor allem Kellner, Friseure, Taxifahrer, Postboten und Krankenpfleger haben. Trinkgeld war vor dieser Neuregelung nur bis zur Höhe des jährlichen Freibetrages von 1.224,00 Euro von den Steuern ausgenommen. |
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