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Ab 1. Dezember 1999 

gelten neue Regeln für die TÜV-Prüfung! 


Die wichtigsten Punkte:

Alle zwei Jahre muß man zur Hauptuntersuchung (HU). 

Aber ab 1.12.1999 gelten beim TÜV neue Regeln: 

Die Prüfplakette wird künftig bereits zum ENDE DES ANGEGEBENEN MONATS ungültig und nicht wie bisher erst zwei Monate später - d. h., man kann keine Monate mehr herausschinden, indem man zu spät beim TÜV vorfährt, denn die Plakette wird zurückdatiert. 

Beim Bußgeld ändert sich jedoch nichts. Die ersten zwei Monate bleiben straffrei. Ein Bußgeld gibt es erst nach 60 Tagen (bis vier Monate 30 Mark; bis acht Monate 50 Mark). Wer noch länger braucht, muss mit 80 Mark Strafe plus ZWEI PUNKTEN IN FLENSBURG rechnen. 

Früher hatte man zwei Monate Zeit, Mängel reparieren zu lassen, jetzt nur noch einen. 

Bei größeren Reparaturen ist sogar eine Nachuntersuchung erforderlich. 

Um Plakettenfälschen vorzubeugen, muss der PRÜFBERICHT AUFBEWAHRT WERDEN (Muß sogar im Auto mitgeführt werden!!)


Vorteil: Das gibt auch Transparenz beim Gebrauchtwagenkauf. Verlangen Sie unbedingt das Protokoll des letzten TÜV-Besuchs!


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

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