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Polizei:
Die Polizei nimmt in der Regel nur Unfälle mit Personenschäden und hohem Sachschaden auf

Bei einem Unfall müssen Sie unbedingt die Versicherung und die Versicherungsnummer des Schädigers erfragen.
Diese Angaben finden Sie im Regelfall an einer Plakette auf der Windschutzscheibe.
Nur aufgrund des Namens und Kennzeichens des Schädigers läßt sich die Versicherung nur unter größten Schwierigkeiten ermitteln.

Gesetzliche Mindestdeckungssumme:
Die Mindestdeckungssumme beträgt umgerechnet pauschal ca. 1.5 Mio. DM für Personenschäden und Sachschäden.

Erstattung von Personenschäden:
Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.

Erstattung von Sachschäden:
Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei ist die Vorlage einer Werkstattrechnung ausreichend.
Ein Gutachten wird ebenfalls anerkannt.
Auch in Italien kann eine Reparatur vor Ort von Vorteil sein, da dies die Dauer der Regulierung verkürzt und der Geschädigte aufgrund höherer Preise in Deutschland nicht mit einem Abzug rechnen muss.
Bei Vorlage deutscher Werkstattrechnungen empfiehlt sich die Übersetzung in die italienische Sprache.

Schmerzensgeld:
In Italien hat der Geschädigte nur dann Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld, wenn dem Unfall eine strafbare Handlung zugrunde lag. (Bei Unfällen mit schweren Personenschäden kann der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sein). Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.

Verdienstausfall:
Hat der Geschädigte nachweislich einen Verdienstausfall erlitten, wird dieser ersetzt. Insoweit empfiehlt sich hier ein Attest eines italienischen Arztes, was die Regulierungsdauer beschleunigt.

Hausfrauenschaden:
Der Hausfrauenschaden wird nach italienischem Recht ersetzt.

Mietwagen:
Mietwagenkosten werden in Italien entsprechend der Reparaturdauer ersetzt. Bei einem Totalschaden ist die Wiederbeschaffungszeit maßgebend.

Wertminderung: Wird in Italien von den Gerichten nicht anerkannt

Dauer: In Italien kann sich die Regulierung eines Unfalls länger hinziehen als in Deutschland


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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