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Unterhaltsverwirkung wegen eheähnlicher Partnerschaft auch ohne gemeinsamen Haushalt OLG Frankfurt Az.: 1 UF 94/01 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!): Eine eheähnliche Partnerschaft kann den nachehelichen Unterhaltsanspruch entfallen lassen, auch wenn die Partner nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben. Eine feste soziale Bindung mit einem neuen Partner ist für den Verlust des Unterhaltsanspruchs ausreichend. Sachverhalt: Die unterhaltsberechtigte Frau hatte inzwischen eine neue Beziehung und lebte mit ihrem neuen Partner im selben Haus. Angeblich wohnten die beiden allerdings nicht in derselben Wohnung. Daher war die Frau der Meinung, ihr stehe nach wie vor Unterhalt zu.
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