|
|
|
|
Unternehmensbesteuerungsreform (europäische)? Die EU-Kommission plant eine Reform der Unternehmensbesteuerung von EU-Unternehmen. Dabei sollen die Abrechnungsstandards der Unternehmen EU-weit angleichen und somit für einheitliche Besteuerungsgrundlagen sorgen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen eine Abrechnung ihrer europäischen Gewinne in einer einzigen Steuererklärung machen können. Eingereicht werden soll diese Erklärung in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Hauptsitz des Unternehmens liegt. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||