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Verluste absetzen BFH Az.: VIII R 63/96 Termingeschäfte sind nach Ansicht des BFH kein Glücksspiel. Unternehmen dürfen folglich mit Verlusten aus Devisengeschäften ihre Steuerlast senken. Das gilt auch für Gesellschaften, die die Terminspekulationen nicht als originären Geschäftszweck betreiben. Das Finanzamt muss die Verluste nicht in jedem Fall anerkennen. Bedingung ist, dass der Unternehmer genügend Sachverstand hat, um langfristig auch Gewinne einzuspielen. Die Geschäfte müssen daneben objektiv geeignet sein, das Betriebskapital zu vergrößern. Im Fall hatten Differenzgeschäfte einem Unternehmen mehrere Jahre hintereinander rote Zahlen eingebracht. Der Unternehmer verfügte jedoch nachweisbar über einschlägige Erfahrungen bzgl. dieser Geschäfte.
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