|
|
|
|
Wahlrecht für Kinder in der Bundesrepublik: Nach dem Vorschlag von 40 Abgeordneten des Deutschen Bundestages soll jedem Elternteil ab der Geburt eines Kindes bis zu dessen Volljährigkeit „treuhänderisch“ je eine halbe Wahlstimme zusätzlich gegeben werden. Begründet wird dies damit, dass aufgrund der Altersstruktur unserer Gesellschaft Eltern mit Kindern ein stärkerer Einfluss auf die politischen Entscheidungen eingeräumt werden soll. Die Zahl der „Wahlberechtigten“ würde sich um rund 14 Millionen erhöhen. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||