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ab 01.01.2002 "Rücktritt" gem. § 437 Nr. 2 BGB n.F.:

Mehr Urteile zum Thema Autorecht


Zur besseren Übersicht habe ich hier nun sämtliche Urteile zusammengefasst, die sich mit der Wandelung (bzw. Minderung des Kaufpreises) eines Kraftfahrtzeuges beschäftigen:


Stichwortübersicht:

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z


A

B

Bagatellschaden angegeben - Totalschaden vorhanden - Wandelung?

Blechschaden repariert - als Wandelungsgrund?

C

D

"Durchgecheckt" und „top fit" als Zusicherungen beim Pkw-Kauf?

E

Euro 2 Norm keine zugesicherte Eigenschaft

F

„Fahrzeug durchgesehen und in Ordnung" keine Eigenschaftszusicherung!

Falsche Angaben in der Zeitungsanzeige

fehlende Sicherheitsverriegelung der Zentralverriegelung - Wandelungsgrund?

G

H

I

J

K

L

Lackschäden am Pkw - Wandelung möglich?

M

Motoruntersuchung durch den Autohändler

mündliche Wandelungserklärung trotz Gewährleistungsausschluß

N

Neulackierung - als Mangel eines PKWs?

Neuwagen AGB´s - Wandelung

O

P

Prospektkauf eines Fahrzeugs aus GB - zugesicherte Eigenschaften

Q

R

S

schwacher und häufig defekter Autositz - Wandelung möglich?

T

Totalschaden/Untergang - keine Wandelung möglich?

U

Umdeutung einer Anfechtungserklärung in eine Wandelungserklärung

Unfall-Kfz mit 2 Unfällen - nur einer wurde angegeben - Anfechtung?

Unfallschaden arglistig verschwiegen - Wandlung/Rücktritt

Untersuchungspflichten des Autohändlers

V

W

Wandelung bei Unfallfahrzeug

X

Y

Z

zugesicherte Eigenschaft - technisch einwandfrei und in Ordnung


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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