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Polizist als „Wegelagerer“ bezeichnet – Eine Beleidigung?


BayOBLG

Az.: 1 St RR 153/04

Urteil vom 20.10.2004


Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Die Bezeichnung eines Polizeibeamten bzw. von Polizeibeamten im Allgemeinen als „Wegelagerer“ kann von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sein und stellt keine strafbare Beleidigung dar.


Sachverhalt: Ein Autofahrer bezeichnete anlässlich einer Verkehrskontrolle die kontrollierenden Polizeibeamten als „Wegelagerer“. Das Gericht sah hierin keine strafbare Beleidigung, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Autofahrer lediglich Kritik an der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen geübt bzw. seinen Unmut über häufige Verkehrskontrollen zum Ausdruck gebracht hat.


 

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