|
|
|
|
Zirkusbetriebe: Bestimmte Tierarten sollen dort nicht mehr gehalten werden dürfen! Der Bundesrat hat am 17.10.2003 die Bundesregierung aufgefordert eine Rechtsverordnung zu erlassen, die das Halten wildlebender Tiere (wie Affen, Elefanten und Großbären) in Zirkusbetrieben generell verbietet; zudem soll ein Zirkuszentralregister eingeführt werden (vgl. BR-Drs. 595/03). Durch das Halteverbot sollen diese Tierarten vor falscher Unterbringung, Ernährung und Pflege geschützt werden. Mit dem Zentralregister will man die hierfür länderübergreifende Überwachung gewährleisten. Jedoch soll es Übergangsregelungen geben, so dass nicht auf einmal alle Affen, Elefanten und Großbären aus den Zirkusbetrieben „verschwinden“. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||