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Zweige (überhängende): Entfernung durch Nachbar Oberlandesgerichts Nürnberg Az. 12 U 2174/00 Urteil vom 18.10.2000 Leitsätze: - Der Eigentümer eines Grundstücks kann vom Besitzer des Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser überhängende Zweige von seinen Bäumen bzw. Sträuchern entfernt. - Beseitigt der Nachbar die überhängenden Zweige trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht, so kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks die Zweige selber abschneiden. - Die Kosten die Selbsthilfemaßnahme hat der Nachbar zu tragen, dem die jeweiligen Bäume oder Sträucher gehören. |
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